Das Berliner Verfassungsgericht hat am Mittwoch seine Verhandlungen über Einsprüche gegen die Wahlen in Berlin vor einem Jahr begonnen. Eine erste Einschätzung der Juristen deutet auf eine komplette Wahlwiederholung hin.
Das Berliner Verfassungsgericht hat am Mittwoch seine Verhandlungen über Einsprüche gegen die Wahlen in Berlin vor einem Jahr begonnen. Eine erste Einschätzung der Juristen deutet auf eine komplette Wahlwiederholung hin.
Stab und Besetzung
Moderation | Andrea Vannahme |
Der Berliner Verfassungsgerichtshof hält nach einer vorläufigen Einschätzung am Mittwoch, den 28.09.2022 eine komplette Wiederholung der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus sowie der Bezirksverordnetenversammlungen für erforderlich. Bei einer ersten Anhörung des Gerichts zu den Wahlpannen im Jahr 2021 sagte Gerichtspräsidentin Ludgera Selting, eine "vollständige Ungültigkeit" der Wahl komme in Betracht.
programm.ARD.de © rbb | ARD Play-Out-Center || 09.06.2023