• 24.06.2022
      12:05 Uhr
      Tagesgespräch Werbeverbot gekippt - Wie denken Sie jetzt über das Abtreibungsrecht? | ARD alpha
       

      Das Werbeverbot für Abtreibungen ist gestrichen. Ärztinnen und Ärzte können jetzt offen darüber informieren.
      Zu Gast bei Moderator Achim Bogdahn ist Jutta Prediger, Redakteurin für die Sendung Bayern 2-Notizbuch.

      Freitag, 24.06.22
      12:05 - 13:00 Uhr (55 Min.)
      55 Min.
      Stereo

      Das Werbeverbot für Abtreibungen ist gestrichen. Ärztinnen und Ärzte können jetzt offen darüber informieren.
      Zu Gast bei Moderator Achim Bogdahn ist Jutta Prediger, Redakteurin für die Sendung Bayern 2-Notizbuch.

       

      Stab und Besetzung

      Moderation Achim Bogdahn
      Achim Bogdahn

      Der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch wird gestrichen. So haben es die Abgeordneten im Bundestag heute beschlossen. Ärztinnen und Ärzte können jetzt über den Ablauf von Schwangerschaftsabbrüchen informieren, ohne Strafen zu fürchten.

      Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat Bedenken, dass die Streichung des Paragrafen 219a an den Schutz des ungeborenen Lebens rühre, zurück gewiesen. Dieser Schutz sei im Strafrechtsparagrafen 218 verankert - die beiden Paragrafen müsse man "streng auseinanderhalten".

      Derzeit ist eine Abtreibung nur straffrei, wenn die Frau sie selbst möchte und sich vorher bei einer staatlich anerkannten Stelle beraten lässt. Sie muss von einer Ärztin oder einem Arzt vorgenommen werden, die, oder der, nicht an der Beratung beteiligt war, und innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis stattfinden. Ausnahmen gelten, wenn die Gesundheit der Schwangeren bedroht ist, und nach einer Vergewaltigung.

      Laut Koalitionsvertrag soll nun eine Kommission "Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs" prüfen.

      Wie denken Sie jetzt über das Abtreibungsrecht? Was meinen Sie: Gehört der Schwangerschaftsabbruch ins Strafgesetzbuch? Welche Hilfen sollten ungewollt Schwangere angeboten werden? Wie denken Sie insgesamt über Abtreibung? Rufen Sie an und diskutieren Sie mit unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 94 95 95 5.

      Zu Gast bei Moderator Achim Bogdahn ist Jutta Prediger, Redakteurin für die Sendung Bayern 2-Notizbuch.

      Der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch wird gestrichen. So haben es die Abgeordneten im Bundestag heute beschlossen. Ärztinnen und Ärzte können jetzt über den Ablauf von Schwangerschaftsabbrüchen informieren, ohne Strafen zu fürchten.

      Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat Bedenken, dass die Streichung des Paragrafen 219a an den Schutz des ungeborenen Lebens rühre, zurück gewiesen. Dieser Schutz sei im Strafrechtsparagrafen 218 verankert - die beiden Paragrafen müsse man "streng auseinanderhalten".

      Derzeit ist eine Abtreibung nur straffrei, wenn die Frau sie selbst möchte und sich vorher bei einer staatlich anerkannten Stelle beraten lässt. Sie muss von einer Ärztin oder einem Arzt vorgenommen werden, die, oder der, nicht an der Beratung beteiligt war, und innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis stattfinden. Ausnahmen gelten, wenn die Gesundheit der Schwangeren bedroht ist, und nach einer Vergewaltigung.

      Laut Koalitionsvertrag soll nun eine Kommission "Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs" prüfen.

      Wie denken Sie jetzt über das Abtreibungsrecht? Was meinen Sie: Gehört der Schwangerschaftsabbruch ins Strafgesetzbuch? Welche Hilfen sollten ungewollt Schwangere angeboten werden? Wie denken Sie insgesamt über Abtreibung? Rufen Sie an und diskutieren Sie mit unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 94 95 95 5.

      Zu Gast bei Moderator Achim Bogdahn ist Jutta Prediger, Redakteurin für die Sendung Bayern 2-Notizbuch.

      Diskutieren Sie mit unserem kompetenten Studiogast über ein aktuelles Thema. Politik, Wirtschaft, Kultur, Religion und Sport - im Tagesgespräch debattieren wir über alle gesellschaftlich wichtigen Fragen. Unter dieser gebührenfreien Telefonnummer sind wir werktags ab 11 Uhr für Sie erreichbar: 0800 / 94 95 95 5

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